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Skandalöse Verschwendung bei der Berliner Polizei

Artikel von BK • 6 Std. • 1 Minuten Lesezeit


Berlin versinkt in Kriminalität, aber statt Verbrechen zu bekämpfen, werden die besten Köpfe der Polizei an Botschaften und gefährdete Objekte abgestellt. Über 1000 Schutzobjekte, darunter mehr als 180 jüdische Einrichtungen, müssen bewacht werden – und das mitten in einer eskalierenden Bedrohungslage, die von globalen Krisen wie dem Nahostkonflikt und dem Ukrainekrieg angeheizt wird.

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385 bestens ausgebildete Polizeivollzugsbeamte verbringen ihre Arbeitszeit nicht etwa mit der Jagd auf Kriminelle, sondern als Dauer-Wachposten, schreibt die „Berliner Zeitung“. Darunter seien Polizeikommissare und sogar Kriminalbeamte.

Die Liste der geschützten Objekte wächst, antisemitische Angriffe auf Restaurants und Einrichtungen nehmen zu, und die Polizei verliert wertvolle Ressourcen für ihre eigentliche Aufgabe: die tägliche Verbrechensbekämpfung.

Selbst der GdP-Landeschef Stephan Weh schlägt Alarm: Die Abteilung für Objektschutz, die eigentlich von weniger qualifizierten Kräften übernommen werden sollte, ist personell so unterbesetzt, dass hoch bezahlte Polizeikräfte herhalten müssen. Gleichzeitig müssen private Sicherheitsfirmen Dienststellen beschützen – ein teurer und absurder Widerspruch.

Die Ansage der Gewerkschaft ist klar: Der Bund muss endlich den Objektschutz übernehmen. „Wir müssen über echte Kernaufgaben der Polizei Berlin reden“, fordert Weh in der „Berliner Zeitung“.


Mehr Schutz für jüdische und israelische Einrichtungen: Polizeifahrzeuge stehen vor der Synagoge in der Ryckestraße.

© Fabian Sommer/dpa

Der Schutz von mehr als tausend Objekten, die außer ihrem Standort keine Berlin-Spezifika aufweisen, gehöre nicht dazu. „Sie haben bundespolitische Bedeutung, ihre Gefährdungslage hängt auch von bundespolitischer Außenpolitik ab.“

Mal ehrlich: Es kann wirklich nicht sein, dass Berlins Polizeibeamte ihre Energie auf Aufgaben verschwenden, die nicht einmal spezifisch zur Hauptstadt gehören, während die Kriminalität immer weiter aus dem Ruder läuft. ■


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Arbel Yehud Arbel Yehoud wurde am 7. Oktober zusammen mit ihrem Freund Ariel Cunio in ihrem Haus im Kibbuz Nir Oz als Geisel genommen.

© Islamic Jihad/zVg/X

Die militante Palästinenserorganisation Islamischer Dschihad hat ein Video mit der israelischen Geisel Arbel Yehud veröffentlicht, die am Donnerstag freigelassen werden soll. In der einminütigen Aufnahme, die der Islamische Dschihad offensichtlich als Propaganda für sich nutzen will, ist die sichtlich verstörte 29-Jährige zu sehen und zu hören, wie sie unter anderem ihren Namen nennt. 



In dem Video versucht Yehud ihre Familie zu beruhigen. Sie sagt, dass es ihr „gut geht“, und sie hoffe, bald „wie die anderen Mädchen“ nach Hause zurückkehren zu können. Zudem fordert sie den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu auf, alles zu tun, um die Freilassung der übrigen im Gazastreifen festgehaltenen Geiseln zu erreichen.

Yehoud hätte eigentlich schon am Wochenende freigelassen werden sollen, da sie eine israelische Zivilistin ist. Doch am vergangenen Samstag kamen zunächst die israelischen Soldatinnen Daniella Gilboa, Karina Ariev, Liri Albag und Naama Levy frei. Im Gegenzug entließ Israel 200 palästinensische Häftlinge aus Gefängnissen. 

Laut einer Einigung zwischen Israel und der Hamas soll Yehud, die Medienberichten zufolge einen familiären Bezug zu Deutschland hat, darf Yehud nun am Donnerstag in ihre Heimat zurück - zusammen mit dem Überwachungssoldaten Agam Berger und einer weiteren Geisel. Sieben weibliche Geiseln waren bereits an den vergangenen beiden Wochenenden nach Israel zurückgekehrt.


Insgesamt sollen im Rahmen einer zwischen Hamas und Israel vereinbarten Waffenruhe innerhalb von 42 Tagen 33 Geiseln freikommen. Wie die israelische Regierung am Montag mitteilte, sind acht von ihnen jedoch tot. Um welche Geiseln es sich handelt, wurde zunächst nicht bekannt gegeben.

Die Angehörigen der Toten seien informiert worden, sagte Regierungssprecher David Mencer. Die radikalislamische Hamas hatte Israel zuvor nach zähen Verhandlungen eine Liste mit dem „Status“ der für die Freilassung vorgesehenen 33 Geiseln übergeben. Damit verbleiben noch 18 lebende Geiseln, die noch nicht freigelassen wurden.

Die Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen war am 19. Januar nach 15 Monaten Krieg in Kraft getreten. Im Gegenzug für die Freilassung der israelischen Geiseln sollen in der ersten 42-tägigen Phase die Hilfslieferungen in das Palästinensergebiet verstärkt werden und nach ägyptischen Angaben insgesamt etwa 1900 Palästinenser aus israelischer Haft freikommen.


 Ausgelöst worden war der Krieg durch den beispiellosen Angriff der Hamas und weiterer Islamistengruppen auf Israel, bei dem laut israelischen Angaben 1210 Menschen getötet und 251 weitere als Geiseln verschleppt wurden.

Israel ging daraufhin militärisch gegen Ziele im Gazastreifen vor und rief die Bevölkerung immer wieder zu Evakuierungen auf. Nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde wurden in dem Krieg bislang mehr als 47.300 Menschen getötet.




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Mit Gesichtsschleier am Steuer? So urteilte das Gericht

14 Std. • 1 Minuten Lesezeit

Eine Muslimin erhält keine Ausnahmegenehmigung dafür, mit Gesichtsschleier Auto zu fahren. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe diese der 33-Jährigen zu Recht verwehrt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer Auto fahre, müsse erkennbar sein, begründeten die Richter unter anderem. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: VG 11 K 61/24)


Die 33-Jährige berief sich vor Gericht auf ihre religiöse Überzeugung und wollte eine Erlaubnis für das Tragen eines Nikab erreichen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Die Mutter von drei Kindern sieht sich in ihren Grundrechten verletzt. Sie wolle selbst entscheiden, wer etwas von ihr zu sehen bekomme, argumentiert die Deutsche unter anderem. Sie ist nach eigenen Angaben 2016 zum muslimischen Glauben konvertiert.


Beim Niqab bleibt nur ein schmaler Sehschlitz frei (Archivbild). © DPA Images |Beim Niqab bleibt nur ein schmaler Sehschlitz frei (Archivbild). © DPA Images | Guido Kirchner

Berlin erteilt keine Ausnahmegenehmigung

Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen. 

Nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung ist in Berlin bislang keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden. Nach Kenntnis der Verwaltung ist dies auch in anderen Bundesländern bislang nicht der Fall. Laut Klägeranwalt gab es jedoch einen Fall in Schleswig-Holstein.

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